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Brennerei Spanier
Geschichte der Holsthumer Mühle

 

Die geographische und historische Bedeutung der Wassermühlen, am Beispiel der Mühle Spanier in Holsthum

von Jörg Spanier, Holsthum

 

In den Flußtälern unserer Region zeigt die große Zahl der Mühlen welche bedeutende Rolle sie hier einst gespielt haben.

 

Jahrzehntelang wurden sie nicht beachtet, man ließ sie verfallen, sie wurden abgerissen und mussten vielerorts modernen Bauten weichen. Aber seit die Menschen auf dem Lande sich wieder mehr mit ihrer Geschichte und Tradition beschäftigen, werden auch die Mühlen mehr beachtet und restauriert.

 

Da sich seit einigen Jahrhunderten eine Mühle im Besitz der Familie des Verfassers befindet, bietet es sich natürlich an, die historisch-geographische Bedeutung der Mühlen an diesem Beispiel darzustellen.

 

Diese Aufgabe wird dadurch erleichtert, daß etliche, bislang nicht zugängliche Dokumente, Bilder und Pläne dieser Mühle verwendet werden können.

 

1. Die Bedeutung und die technische Entwicklung der Mühlen bis zur Gegenwart

 

Die Einstrahlung der Sonne auf die Erde hält einen natürlichen Wasserkreislauf in Gang. Das verdunstete Wasser fällt als Niederschlag wieder auf die Erdoberfläche. Durch die morphologisch bedingten Höhenunterschiede zwischen den einzelnen Landflächen und dem Meeresspiegel tritt beim Abfließen des Wassers eine nutzbare potentielle Energie der Wassermassen auf.

 

Diese Energie wurde durch Menschenhand von jeher für Bewässerungs- und Transportzwecke verwendet. Seit der Erfindung des Wasserrades im 3. Jahrhundert v. Chr. kann die Wasserkraft auch zum Antrieb von Arbeitsmaschinen verschiedenster Art genutzt werden. Der erste und wichtigste Einsatz geschah in den Wassermühlen zum Mahlen des Getreides. Diese Errungenschaft befreite Mensch und Tier von der harten Arbeit des Körnermahlens.

 

Im frühen Mittelalter wurden nach großflächigen Rodungen neue Siedlungen errichtet. Dies war notwendig geworden,, weil die Bevölkerung ständig wuchs. Neben dem wachsenden Anbau der Grundnahrungsmittel wie Getreide, Früchte etc., stieg auch der Bedarf an Gütern, was unter anderem auch zur Folge hatte, daß die Wasserenergie anderweitig genutzt werden mußte. Sie wurde nicht mehr nur zum Mahlen des Getreides, sondern auch zum Sägen, Schleifen, Hämmern etc. eingesetzt.

 

Die Wassermühle war eine der ersten weiterverarbeitenden Maschinen- betriebe unserer Geschichte. Die Aufgabe des Müllers bestand darin, unter Nutzung der Wasserkraft, das Mahlgut zu säubern, zu mahlen und schließlich das fertige Mehl auszusieben. Diese verschiedenen Arbeitsgänge wurden

 

 

 

 

während der vergangenen 2.000 Jahre immer wieder durch neue technische Entwicklungen verbessert.

 

Das Reinigen des Getreides begann mit dem "Handwan" - durch Hochwerfen des Korns wurde die Spreu vom Weizen getrennt. Später benutzte man komplizierte Reinigungsmaschinen mit Gebläse, Schmirgel- trommeln und Waschvorrichtungen, um das Getreide zu reinigen. Die klassische Art des Vermahlens von Getreide, zwischen zwei Steinen, wurde durch leistungsfähigere Stahlwalzen verdrängt. Im Jahre 1502 wurde das Beutelwerk erfunden, mit dessen Hilfe man das Mehl aus- sieben konnte. Kurze Zeit später wurde dieses Beutelwerk durch das Zylindersieb abgelöst, schon bald verdrängten moderne Aussonderungsmaschinen diese technischen Neuerungen.

 

Die Energie, die man zum Antrieb der eben erwähnten Einrichtungen benötigte, wurde durch Wasserräder geliefert, die ebenfalls einer ständigen technischen Verbesserung unterworfen waren,

 

Da die Wassermenge, die zur Verfügung stand, oft durch Trockenperioden verringert wurden, lag das Interesse der Mühlenbetreiber in einer möglichst effektiven Ausnutzung der verfügbaren Wasserenergie. So wurde ein größeres Energiepotential beispielsweise durch das Aufstauen des Wassers mit Hilfe von Stauwehren erreicht. Um ein bestmögliches Resultat zu erzielen, wurden die Radkonstruktion und der Auftreffpunkt des Wassers auf dem Rad den jeweiligen Gewässerbedingungen angepaßt.

 

Im 14. Jahrhundert wurden die bis dahin gebräuchlichen Stock- bzw. Flügelräder und das unterschlächtige Wasserrad durch das ober- schlächtige ersetzt, das mit wesentlich weniger Wasserenergie be- trieben werden konnte. Zudem versuchte man, durch Abschmieren der beweglichen Teile und geschickte Zahnradkombinationen die Reibung der Arbeitsmaschinen zu reduzieren. Die technischen Erneuerungen wurden ständig vorangetrieben. So führten die Entwicklungen der Pelton-, Francis- und Kaplanturbinen zu einer fast hundertprozentigen Ausnutzung der Wasserenergie. In der Geschichte hat es immer wieder Perioden gegeben, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Mühlen hemmten. Während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) wurde eine Vielzahl von Mühlen zerstört. Es dauerte Jahrzehnte bis die Folgen dieses großen europäischen Krieges überwunden worden waren.

 

Eine Blütezeit erlebte unsere Region, die jahrhundertlang zur luxemburgischen Provinz gehörte, unter der österreichischen Verwaltung, Diese förderte nicht nur die Industrieansiedlungen, sondern auch die Mühlen auf vielfältige Weise. Nun wurden neben den herkömmlichen Getreidemühlen auch Spezialbetriebe errichtet: Loh-, Poch- und Gipsmühlen wurden zum Zerkleinern von Eichenrinde, Erzgestein und Gips benötigt. Zum Stampfen von Tuchen und gegerbtem Leder wurden Foll- und Walkmühlen konstruiert; so konnten auch kleinere Industriebetriebe von der Wasserenergie profitieren und leistungsfähiger werden.

 

Die Französische Revolution brachte das Ende der Leibeigenschaft und Unfreiheit der Landbevölkerung. Durch neue Gesetze (Code civil) waren die Leute u.a. nicht mehr an eine Mühle gebunden, sondern konnten frei wählen, bei welchem Müller sie ihr Getreide mahlen lassen wollten. Nun begann ein Wettbewerb um die Kunden, dem die kleineren Mühlenbetriebe nicht standhielten. Viele mußten ihre Produktion einstellen. Durch die Abwanderung der Metallfacharbeiter, u.a. ins Ruhrgebiet, Lothringen etc. konnten viele Poch- und Hammermühlen nicht mehr betrieben werden.

 

 

 

Elektrizität, Motoren und Dampfmaschinen, die mit Kohle und Öl betrieben wurden, übernahmen mehr und mehr die Aufgaben der Wassermühlen. Infolge der Zerstörungen während des Zweiten Weltkrieges lernten die Leute die Wassermühlen, die mit kostenloser Energie angetrieben wurden, noch einmal schätzen. Der endgültige Untergang dieser ökonomischen Einrichtungen wurde durch das Mühlengesetz von 1957 besiegelt; den strengen Bestimmungen konnten viele Mühlenbetriebe nicht entsprechen.(1) Die Betriebsaufgabe wurde den Mühlenbesitzern durch Zahlungen staatlicher Prämien erleichtert. Lediglich Großbetriebe konnten weiterhin bestehen.(2)

 

 

 

2.Die Mühlen in Holsthum bis zum Ende des 17 Jahrhunderts

 

Einen ersten Hinweis auf eine Mühle in Holsthum findet man in den Urkunden der Herrschaft Bourscheid. 1453 wird die Existenz eines Müllers erwähnt: "...König Klass der Müller von Holsthum..." (3)

Folglich muß zu diesem Zeitpunkt schon eine Mühle in Holsthum bestanden haben. Diese Urkunde ist ein Lehnsvertrag zwischen Philipp von Burgund und Bernhard 11. von Bourscheid. Philipp von Burgund belehnt hier den Bourscheider u.a. mit den Vogteien zu Holsthum und Schankweiler. Ein Feuerstättenverzeichnis der    Herrschaft Bourscheid von 1541 gibt einen weiteren Hinweis auf die Existenz einer Mühle: "...Jakob, der Müller, hat kein Eigentum...". (4) In einem späteren Feuerstättenverzeichnis von 1552 wird eigenartigerweise kein Müller erwähnt; allerdings weist der Herausgeber der "Regesten der Herrschaft Bourscheid" darauf hin, daß dieses Dokument durch Insektenfraß sehr stark beschädigt ist und manche Namen deshalb unleserlich sind. (5)

 

Am 25. März 1563 kam es zu einer vorläufigen Schlichtung der Erbstreitigkeiten zwischen Dietrich und Karl von Metternich und deren Verwandten (die v. Ahr) einerseits und Werner von Zant andererseits, die durch Einheirat und Erbschaft in den gemeinschaftlichen Besitz der Bourscheider Herrschaft gelangt waren ". (6)Hierbei wurde fest- gehalten, daß: "...Holsthum, was Güter, Frondienste und Eigenleute anbelangt, in vier gleiche Teile geteilt werden soll, was eigentlich

 

 

 

 

1) Auszug aus dem Mühlengesetz 8. 33

2) Zu den geschichtlichen und technischen Angaben vgl. v.a.

- Geschichtlicher Arbeitskreis Bitbürg-Land: Von Mühlen und Müllern des Bitburger Landes. Trier 1991, S. 11-32

- Erpelding, Emil: Festvortrag zur Vorstellung des Buches "Von Mühlen und Müllern des Bitburger Landes". Brecht 01.02.1992

- Enzyklopädie zur Baugeschichte

3) Decker, F., Regesten des Archivs der Herren von Bourscheid 3 Bde. Luxemburg 1989, Reg. 164, S. 266; künftig abgekürzt: Bourscheid a.a.O.,Beg.,S.

4) Bourscheid a.a.O.Reg.474a,8.492

5) Bourscheid

6) Bourscheid a.a.O.,8.536ff.

 

 

 

 

 

 

bereits geschehen ist. Nun aber soll es jeder Partei freistehen einer anderen Partei das ihr durch das Los zugefallene Viertel zum Tausch anzubieten, was dann die angesprochene Partei nicht verweigern darf..." .(7)

Dadurch war die Teilung noch nicht beendet. Die Mühle wurde offensichtlich bis zu einer endgültigen Entscheidung gemeinsam bewirtschaftet. Auf eine solche Regelung deutet eine Urkunde vom 10. April 1565 hin. Werner von Zant verkaufte seinen Anteil am Hof Holsthum an seinen Schwiegervater, allerdings nur die halbe Mühlenpacht. (8) Daraus kann man schließen, daß die andere Hälfte der Mühlenpacht an Dietrich von Metternich zu zahlen war.

 

Bis zum 11. November 1566 hatte man sich geeinigt, denn an diesem Tag gestattete Dietrich von Metternich dem Müller Thomas, eine Mühle auf seine Kosten zu Holsthum an der Prüm zu errichten. (9) Nach diesem Neubau hat es in Holsthum zwei Mühlen gegeben: eine Metternichsche und eine Zantische. Der Inhalt dieser Urkunde weist darauf hin, daß diese "neue" Mühle an der Stelle errichtet worden ist, an der die heutige Mühle (Besitz Spanier) steht.

 

Am 26, Dezember 1599 gestattete Dietrich von Metternich, Clas Schäpgen eine weitere Mahlmühle in Holsthum zu errichten: “ ... ohne Schaden für ihn und seine Erben, in dem Weiher in der Nähe seiner Vogtei zu errichten ... er muß alle Metternichschen Untertanen zu Holsthum und Schankweiler, die zu dieser Mühle gebannt sind, be- dienen...". (10) Also gab es nach 1599 in Holsthum vier Mühlen, denn die Holsthumer Schöffen weisen bei dem Jahrgeding von 1591 ausdrücklich darauf hin, daß es drei Mühlen gibt (11). Berücksichtigt man den großen wirtschaftlichen Nutzen der Mahlmühlen für den jeweiligen Grundherrn, spricht vieles dafür, daß die dritte Mühle (vgl. Jahrgeding 1591) den Erben "von Ahr" gehört hat (vgl. Anmerkung 6).

Die Anzahl der Mahlmühlen deutet darauf hin, daß im ausgehenden 16. Jahrhundert in unserer Region eine intensive Landwirtschaft mit Getreideanbau betrieben worden ist.

 

 

2.1 Die rechtliche Stellung der Mühlen in Holsthum

 

Welche Bedeutung die Vogteiinhaber den Mühlen beimaßen, erkennt man daran, daß die Schöffen des Ortes die Mühlen vor den Jahrgedingen (jährlicher Gerichtstag im Dorf) aufsuchten und deren Zustand über- prüften. So kritisierten die Schöffen auf dem Holsthumer Jahrgeding von 1591 u.a., daß "... die Mühle an der Prüm tagloess (kein Dach)  ... das Flußbett nicht recht ist ...  die oberste Mühle keine Bereitschaft, kein Sester und kein Maß hat... Für die Besichtigung jeder Mühle gebührt den Schöffen ein Sester Wein; es gibt drei Mühlen...". (12)

Auch in späterer Zeit tauchten immer wieder Beschwerden über den

 

 

 

7) Bourscheid, Reg.516,S.621-Pkt,2

8) Bourscheid, Reg.549,8.659ff.

9) Bourscheid, Reg.565,S.673

10) Bourscheid, Reg.818,8.902

11) Bourscheid, Reg.765,8.846

12) Bourscheid a.a.O.,Reg.765,S.846

 

 

 

 

schlechten Zustand der verschiedenen Mühlen zu Holsthum auf. Die Müller mußten selbst dafür sorgen, daß die Mühle in Bereitschaft blieb, was jedoch bei geringem Mahllohn und der hohen Mühlenpacht oft sehr schwierig war.

 

Da die Holsthumer Mühlen Bannmühlen waren, mußten die Hörigen der Herrschaft ihr Korn auf der jeweiligen Mühle mahlen lassen.

Wenn der Bannzwang von den Leibeigenen nicht befolgt wurde, hatte dies die Pfändung des Mahlgutes zur Folge. "...Nelis hat auch in der Zantischen Mühle mahlen lassen, weswegen ihm das Mehl gepfändet wurde ... .(13) Der Bannzwang garantierte dem Mühleninhaber (auch Beständer genannt) eine feste Kundschaft, die ihn in die Lage versetzte, sein Einkommen zu berechnen. Des weiteren waren die Leibeigenen (Hörige, Schaftleute) gezwungen, bestimmte Frondienste an der Mühle zu leisten. Erschienen sie nicht zu Ausbesserungsarbeiten an dem Mühlengebäude oder zum Reparieren des Stauwehres etc., wurden beispielsweise die Molter (Mahllohn) für diese Leute verdoppelt oder andere Strafmaßnahmen ergriffen. Doch nicht nur die Schaftleute unterlagen strengen Bestimmungen. Die Beziehung zwischen dem Müller und den Kunden, aber auch die Rechte und Pflichten des Müllers der Herrschaft gegenüber, waren in den Pachtverträgen festgelegt. Dietrich von Metternich gestattete dem Müller Thomas, auf seine eigenen Kosten eine Mühle zu Holsthum zu errichten:

 

"Dietrich von Metternich, Herr zu Bourscheid, gibt bekannt, daß er in seinem Namen und in dem seiner Brüder und Schwestern dem Müller Thomas zu Holsthum und seiner Frau Grethe gestattet, eine Mühle auf ihre Kosten, ohne Nachteil für den Grundherrn, auf ihren zins- und dienstpflichtigen Boden zu errichten, welch Mühle sie wie eine Vogtei besitzen sollen samt dem Wasserlauf. Dies für eine Pachtzeit von 50 Jahren, beginnend am nächstkommenden Stephanstag nach Weihnachten.

 

1. Die Pächter sollen die Mühle auf ihre Kosten errichten mitsamt der laufenden und liegenden Einrichtung, wie Steine, Räder, Wasserlauf, Wehre, Deiche, usw.. Deshalb sollen alle zu Holsthum und Schankweiler wohnhaften Metternichschen Schaftleute zu dieser Mühle gebannt sein und dort mahlen lassen. Sollte der eine oder andere heimlich oder öffentlich auswärtig mahlen lassen, sollen Fahrzeug, Mehl und Gefäße beschlagnahmt und dem Müller zugestellt, der Täter aber vom Grundherrn bestraft werden. Dagegen soll der Müller jedem, der zu ihm kommt, die Frucht mahlen, egal welche Frucht, ob der Mann arm oder reich sei, wer zuerst kommt, soll zuerst bedient werden, auch jede Frucht rein und klein gemahlen, wie es sich gebührt. Als Lohn soll er nur den gewöhnlichen Molterlohn haben, sonst nichts.

 

2. Die Pächter sollen jährlich am Stephanstag Dietrich und seinen Geschwistern oder ihren Erben aus dem Ertrag der Mühle nach Bourscheid auf den Metternichschen Speicher liefern: 2 Malter und 4 Sester Roggen, Viandener Maß, samt einem Schwein  von 2 Herrengulden Wert, dazu 100 Eier und einen Bock. Sie dürfen die Mühle weder versetzen noch verkaufen, noch verpfänden oder teilen.

 

 

13) Bourscheid, Beg.832,8.911

 

 

 

 

3. Sollten die Pächter diese Artikel nicht einhalten, so nehmen die Grundherrn die Mühle in ihre Hände zurück und verpachten sie weiter nach ihrem Gutdünken. Nach Ablauf der 50 Jahredürfen die Metternichschen Erben die Mühle zurücknehmen, sollen dann aber Thomas oder seinen Erben 100 Gulden schlechter Währung, jeden Gulden zu 10 Stüber gerechnet, zahlen und ihm oder ihnen für das Grundstück eine angemessene Entschädigung nach Schätzung des Gerichts geben. Sollen Thomas oder seine Erben aber nach Ablauf der 50 Jahre die Mühle behalten wollen, so genießen sie Vorrecht vor anderen Pächtern bei der neuen Verpachtung; in diesem Falle brauchen ihnen die 100 Gulden nicht ausbezahlt zu werden, bis zu der Zeit,  daß ihnen die Mühle gekündigt würde oder sie selbst kündigen wollten" .(14)

Nach dem Ableben eines Mühleninhabers, wurde die Mühle immer wieder von neuem durch einen Pachtvertrag auf den Nachfolger übertragen. Der Inhalt dieser Verträge blieb im Laufe der Jahrhunderte, was die Rechte und die Bestimmungen betrifft, weitgehend der Gleiche.

 

 

3. Die geschichtliche Entwicklung der Mühle "Spanier" von Beginn des 18. Jahrhunderts bis zum Ende der französischen Herrschaft

 

Wegen der lückenhaften Überlieferungen der Urkunden des 17./18. Jahrhunderts kann man kaum etwas über das Schicksal der Holsthumer Mühlen berichten. Lediglich die Jahreszahl 1738, die sich im Türsturz der heutigen Mühle befindet, deutet daraufhin, daß zu diesem Zeitpunkt entweder ein Neubau oder Umbau der Mühle stattgefunden haben muß. In den Kirchenbüchern des Pfarrortes Schankweiler (Holsthum war zu dieser Zeit nach Schankweiler eingepfarrt) wird für das Jahr 1715 die Geburt eines Sohnes des Willibrord Waxweiler, Müller von Holsthum angegeben.(15) Willibrord Wamweiler ist ein direkter Vorfahre der heutigen Mühlenbesitzer. Einer seiner Nachfahren, Willibrord Waxweiler (1738-1791), pachtete am 20. September 1774 die Holsthumer Mühle. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Herrschaft Holsthum nicht mehr von dem metternichschern und den Zantern ausgeübt, sondern von Maria Theresia, verwitwete Freifrau von Schmidtbourg, geborene Freyin von Eltz-Rodendorff, Dame der Herrschaft Bourscheid.(16) Der Pachtvertrag mit Willibrord Waxweiler belief sich auf acht Jahre. Am 2. März 1781 wollte Willibrord an seiner Mühle einen Auf- bzw. Umbau vornehmen lassen. Um was es sich hierbei gehandelt hat, ist allerdings nicht klar. Er ließ die Baukosten für sein Vorhaben von zwei Experten notariell beglaubigen. (17)Es könnte sich hierbei um das drei Jahre später in Auftrag gegebene neuzubauende Mühlenhaus handeln. Am 15. Februar 1786 bescheinigte der Maurer Christian Jung, daß er seinen Lohn in Höhe von 220 Reichstalern für den Bau des Mühlenhauses erhalten hat. (18)Das in Stein gehauene Baudatum 1784 ist ebenfalls auch heute noch am Hauseingang des Mühlengebäudes zu sehen. Einige Jahre später, am 25. März 1789, beantragte Waxweiler eine Visite und Estimation des Backhauses und der Stallgebäude in der Holsthumer Mühle. Es wurde festgestellt, daß das Gebäude und der Ofen wegen Baufälligkeit kaum

 

 

14) Bourscheid, Reg.565,8.673

15) Familienbuch Schankweiler und Holsthum Trier o.D., S. 246

16) Urkunde siehe Seite 27-32

17) Urkunde siehe Seite 34-36

18) Bourscheid, Seite 37

 

 

noch zu benutzen sind. Mit dieser Bescheinigung wollte Waxweiler offensichtlich von der Herrschaft eine Baugenehmigung erhalten, um das seit jeher zur Mühle gehörende Backhaus wieder instandzusetzen. (19) Dies zeigt, wie komplex und wichtig der Betrieb einer Mühle für die hiesige Bevölkerung war. Hier wurde nicht nur ihr Getreide gemahlen, sondern sie kaufte dort auch ihr "tägliches Brot". Am 11. August 1791 starb Willibrord Waxweiler. Nach seinem Tode wurde seine Witwe Katharina Beständerin der Mühle. Der Pachtvertrag wurde am 20. September 1792 um 20 Jahre verlängert. Die Witwe Katharina, geborene Schmalen, wurde darin jetzt die Beständerin der Mühle. Bis zum Jahre 1793 wurde die Mühlenpacht noch teilweise in Naturalien bezahlt, wie die Urkunde vom 17. Juni 1793 beweist. "Das die Müllerin von Holsthum vier Malter (Gewichtsmaß) Korrn vom Pacht 1791, vier Malter Korrn vom Pacht 1792 und auch ein Malter Weitzen, theils in natura geliefert, theils durch (unleserlich)...". (20)Am 17.9.1807 übertrug Katharina ihre Beständerrechte an ihre Tochter Magdalena Waxweiler.

 

Die Besetzung und die Annektierung der Luxemburgischen Provinz durch die Franzosen beendete die Feudalherrschaft. Der Besitz des Adels, der Kirchen und Klöster wurde von 1795 an öffentlich meist- bietend versteigert. Am 12.09.1811 konnte auch die Holsthumer Mühle von Maria Waxweiler und ihrem Mann Jakob ersteigert werden.(21)

 

 

4. Die Situation der Holsthumer Mühlen im 19./20. Jahrhundert

 

 

Die Zahl der Mühlen scheint sich im frühen 19. Jahrhundert wieder auf einen Betrieb reduziert zu haben. Da diese den Bedarf an Mehl für die Bevölkerung kaum decken konnte, errichtete ein Herr Limburg eine weitere Mühle in Holsthum und zwar in den Gebäuden einer ehemaligen Glashütte (Schleiferei).

 

Die Schleif- und Schneidbänke in dieser Glasschleiferei wurden von einem oberschlächtigen Wasserrad angetrieben, das in einem eigens dazu errichteten Mühlenhaus betrieben wurde. Dieses Wasserrad soll einen Durchmesser von 7 Meter gehabt haben und damit das größte seiner Art in der Eifel gewesen sein. (22) Dieses Mühlenhaus wurde nach der Stillegung der Glashütte in eine Mahlmühle umgewandelt, die Schulchronik von Holsthum berichtet hierzu: "Im Jahre 1848 wurde sie (Glashütte) von der sie gründenden französischen Gesellschaft (Burgun, Walther und Co.) mit einem Verluste von 80.000 Mark veräußert, um dann in die Hände eines Herrn Limburg überzugehen. Dieser errichtete daselbst eine Mühle, welche gegenwärtig Eigentum des Herrn Grundbesitzers Laeis ist (Eintragung von 1887)." Die Mühle blieb längere Zeit in Betrieb, wie ein weiterer Eintrag in der Schulchronik (vom 27. April 1897) beweist: "In der Mühle des Herrn Laeis entstand auf bisher ungeklärte Weise Feuer. In Folge der raschen und tatkräftigen Hilfe der Ortseingesessenen, denen eine vorzügliche Feuerwehrspritze und reichlich Wasser zur Verfügung stand, wurde der

 

 

 

19) Bourscheid, Seite 38-40 20) Bourscheid, Seite 41

21) Bourscheid, Seite 42-43

22) Dreesen Josef, Glashütte in Holsthum bei Bitbürg (Rheinische                 Kunststätten, Heft 353) Köln 1990, S.6

 

Brand rasch gelöscht, so daß der Schaden nicht bedeutend ist." Nach mündlichen Berichten wurde diese Mühle in den frühen zwanziger Jahren wegen finanzieller Schwierigkeiten stillgelegt.

 

 

4.1 Überblick über die bauliche Substanz und die Aufgaben des Mühlenbetriebes

 

 

Nachdem die Holsthumer Mühle in Besitz der Familie Waxweiler gekommen war, wurde der Betrieb schnell vergrößert. Der Mühlenbetrieb hat schon zu Lebzeiten des Willibrord Waxweiler (1738-1791) einen so hohen Gewinn erwirtschaftet, daß Waxweiler 1783 sein Unternehmen auf die Branntweinherstellung ausweiten konnte: "Hiermit wird dem Wilwert Waxweiler erlaubt, seinen Branntweins Kessels Suth ad vier Wochen aufzubehalten, um ein Fuder Bierengestöß zu distillieren" (23).

Diese Erlaubnis zur Branntweinherstellung besteht auch heute noch.

 

Nach Aussagen eines alteingesessenen Holsthumer Bürgers errichtete der Besitzer in der Zeit zwischen 1860 bis 1870 ein Sägewerk, das mit Wasserkraft betrieben wurde und bis heute noch erhalten ist.

 

Der britische Physiker und Chemiker Michael Faraday entwickelte 1821 den ersten Dynamo. Seine Erfindung fand schnell Verbreitung, da der elektrische Strom eine vielseitige Verwendung fand. Erst in der Zeit von 1908 bis 1910 wurde auch die Holsthumer Mühle mit einem Generator ausgestattet. Der Gleichstrom, der hiermit gewonnen wurde, diente zur Beleuchtung des Wohnhauses und der Wirtschaftsgebäude; später wurde auch die Kirche in Holsthum mit Strom versorgt. Der Generator bestand auch noch, als Holsthum 1928 an das allgemeine Stromnetz angeschlossen wurde. Bis zu dieser Zeit galt die Mühle als beliebter Treffpunkt, um dort den Klängen des einzigen Radios in der Gegend zuzuhören, So hatte die Einrichtung des Generators nicht nur eine technische, sondern auch eine gesellschaftliche Funktion.

 

Einen Überblick der baulichen Substanz des Anwesens liefern die Pläne, die im Jahre 1918 angefertigt wurden, um das Wassernutzungsrecht behördlich zu sichern:

"Auf Grund des 86. Wassergesetzes vom 7. April 1913 ist dem Mühlen- und Sägewerksbesitzer Nikolaus Spanier in Holsthum, Kreis Bitburg, das Recht sichergestellt, mit dem Wasser der Prüm seine Wasserkraftanlage zu betreiben und den Fluß zu diesem Zwecke aufzustauen.

 

Die Wasserkraftanlage dient:

1. zum Betrieb einer Mahlmühle, bestehend aus 2 Mahlgängen, 1 Schrotgang und 1 Putzgang,

2. zum Betrieb eines Sägewerks, bestehend aus einem Vertikalgatter und einer Kreissäge,

3. zum Betrieb einer Dreschmaschine,

4. zur Erzeugung elektrischer Energie zur Beleuchtung des Wohnhauses und sämtlicher Wirtschaftsgebäude.

... Dem Verfahren sind folgende mit dieser Urkunde zu einem Hefte

 

 

 

23) Urkunde siehe Seite 40

 

vereinigte Unterlagen zu Grunde gelegt:

1. Beschreibung zu dem Gesuch des Mühlen- und Sägewerksbesitzers Nikolaus Spanier zu Holsthum, Kreis Bitburg, auf Sicherstellung seines Wasserrechtes,

2. Hydrographische Berechnungen,

3. Flurbuchauszug eines Teiles der Gemarkung Holsthum,

4, Lageplan,

5. Höhenplan der Prüm und des Mühlengrabens,

6. Talquerprofile der Prüm,

7. Desgleichen,

8. Stauanlage in der Prüm und Radkammer mit Schleusen.

 

Trier, den 21. Januar 1921.

Der Bezirksausschuß (Wasserbuchbehörde)"

 

 

Die drei Wasserräder wurden nicht nur in der Mühle eingesetzt, sondern erleichterten darüberhinaus auch die Arbeiten in anderen Bereichen des Betriebes. So wurde z.B. eine Obstmühle zum Einmaischen von Äpfeln betrieben. Dieser Arbeitsgang war notwendig, um Branntwein in der zum Betrieb gehörenden Brennerei zu erzeugen. Die in der Schmiede benötigten Schleifsteine wurden ebenfalls mit Keilriemen angetrieben. Soweit es möglich war, wurden hier alle notwendigen Werkzeuge hergestellt. Auch das für den Eigenbedarf benötigte Holz konnte in der zum Sägewerk gehörenden Schreinerwerkstatt verarbeitet werden.

 

Das Mehl, das nicht an die Bauern ausgeliefert wurde, verarbeitete man im angrenzenden Backhaus zu Brot. Die hofeigene Fischerei lieferte genügend Fische für eine abwechslungsreiche Ernährung. Neben all diesen erwähnten Einrichtungen besaßen die Mühleninhaber auch eine große Landwirtschaft und hielten einen beachtlichen Viehbestand. Dieser Bestand belief sich im Jahre 1934 auf "vier Pferde, fünf Kühe, zwei Rinder, zwei Zuchtsauen, sechs Mastschweine, drei Läuferschweine, sechs Ferkel, ca. 40 Hühner und fünf Gänse. Die zu bewirtschaftende Fläche betrug zu diesem Zeitpunkt 34 ha". Das Anwesen der Holsthumer Mühle war somit ein Betrieb, der einigen Leuten Arbeit bot und kaum auf äußere Unterstützung bzw. Zulieferung angewiesen war. Alles, was zum Leben benötigt wurde, konnte selbst produziert werden. Mit den drei, ca. 3 bis 4 PS starken Wasserrädern waren die Mühlenbesitzer auch in der Lage, Getreide und Holz der umliegenden Bauern in relativ kurzer Zeit zu verarbeiten. Die Tagesleistung der Mühle betrug 1,5 t. Die folgende Tabelle verdeutlicht, welche Mengen das Mühlenwerk im Zeitraum von 1925 bis 1932 gegen Lohn vermählen bzw. getauscht hat. (24)

 

Die Kunden brachten ihr Getreide zur Mühle und erhielten dafür Mehl und Kleie. Der Müller wurde nicht mehr wie früher mit Naturalien entlohnt, sondern mit einem vorher festgelegten Geldbetrag: "Vermahlen werden im Jahr 1140 Zentner Brotgetreide (Mahllohn eine Reichsmark pro Zentner) und etwa 500 Zentner Schrot(Mahllohn 0,50 Beichsmark pro Zentner)"

 

Im Sägewerk erfolgte eine ähnliche Entlohnung; nur wurde hier pro Kubikmeter bezahlt. Jedoch hatte das Sägewerk nicht den gewünschten Umsatz: "Der Umsatz im Sägewerk ist sehr gering. Nach den Büchern

 

 

24) Urkunde vom 07.11.1933; im Besitz der Familie Spanier

 

 

beliefen sich im Jahre 1933 die Reineinnahmen daraus auf 429 Reichsmark". Der Kundenkreis bezog sich auf die umliegenden Dörfer, wie eine Kundenliste aus dem Jahre 1948 beweist (s. Seite 44-45).

 

 

5 .Die Stillegung der Mühle

 

 

In den Nachkriegsjahren wurde die Situation für die Mühlen immer schlechter. Ein Auszug aus dem Stillegungsgesuch von Nikolaus Spanier zeigt die Gründe auf: "Erst durch die Zeiterscheinungen in den Nachkriegsjahren ist der Umsatz wesentlich zurückgegangen. Maß- gebend hierfür war, daß die Landwirte zum größten Teil ihr Brot nicht mehr selbst gebacken haben, sondern das Brotgetreide bei den Bäckern gegen Brot eintauschten". Außerdem hätte es einer Modernisierung bedurft, um konkurrenzfähig zu bleiben und somit eine Umsatzsteigerung zu ereichen. Aus diesen Gründen sah sich Nikolaus Spanier gezwungen, die Mühle stillzulegen. Seine Entscheidung fiel ihm um so leichter, da der Staat eine Stillegungsprämie bezahlte. Hinzu kam, daß die Anlage immer wieder durch Hochwasser und Eisgang stark beschädigt wurde. Die Schäden des Jahres 1963, hervorgerufen durch starken Eisgang, zeigen deutlich, daß deren Reparaturen mit einem erheblichen Kostenaufwarid verbunden waren Aus diesem Grund entschloß sich Nikolaus Spanier, das Angebot des Wasserwirtschaftsamtes, bei Erstattung der Reparaturkosten auf sein Wassernutzungsrecht zu verzichten, anzunehmen.

 

Solange es der Zustand der Mühle erlaubte, wurden der Schrotgang und das Sägewerk noch für den eigenen Bedarf genutzt. Intensiv wurden nur noch die Landwirtschaft mit Viehzucht und die Brennerei genutzt. Als 1980 der Betreiber Klaus Spanier starb, konnte auch die Landwirtschaft nicht mehr aufrecht erhalten werden, da die Nachkommen noch nicht alt genug waren, um den Betrieb zu übernehmen. Die Zukünftschancen waren ohnehin nicht gut, da der Betrieb zur Zeit der Milchkontingentierung  still lag und somit nicht in diese mit einbezogen werden konnte.  Lediglich die Brennerei konnte aufrecht erhalten werden. 1985 wurde damit begonnen, das alte Mühlenhaus zu renovieren und restaurieren. Das Haupthaus sollte zu einer Mietwohnung umgebaut werden. Es wird heute als Kinderheim genutzt. 1991 wurde, die ehemalige Scheune ebenfalls zu Wohnungen umgebaut. Allerdings wurde dieses Vorhaben durch die gesetzlichen Auflagen des Denkmalschutzes bestimmt.

 

Das Anwesen, das ehemals die Ausmaße eines kleinen Industriebetriebes hatte, war nun vollkommen umstrukturiert worden. Die Mühle, die einst eine so wichtige Rolle im Leben auf dem Lande spielte, war lange Zeit aus dem Bewußtsein des modernen Menschen verschwunden. Um den historischen Wert des Anwesens zu erhalten, wurde bei den Restaurierungsarbeiten sehr auf eine fachgerechte Ausführung geachtet.

 

 

6. Schlußbemerkung

 

Europa verdankt den Beginn seiner industriellen Entwicklung der weit verbreiteten Nutzung der natürlichen Energiequellen u.a. durch Wassermühlen. Im Laufe der technischen Entwicklungen wurden diese Mühlen durch Motoren und schließlich durch elektrischen Strom verdrängt. Heute zeigt sich, daß die Energiequellen wie Öl, Kohle etc. als wertvolle Rohstoffe unwiederbringlich verbraucht werden und gleichzeitig die Umwelt belasten.

 

Die zahlreichen Bäche und Flüsse der Eifel bergen ein ungenutztes Potential an Energie. Während zu Beginn der Elektrizitätsversorgung Kleinwasserkraftwerke noch eine Bedeutung spielten, haben sie diese im Zuge der technischen Weiterentwicklung verloren. Heute produzieren sie nur noch 14,19 % des regenerativ erzeugten Stromes

 

Obwohl die modernen Turbinen die Wasserenergie annähernd hundertprozentig ausnutzen, ist die Investition des Turbineneinbaus in eine ehemalige Mühle oft nicht rentabel, so auch der Fall Holsthumer Mühle.

 

Die Prüm hat auf der Höhe der Holsthumer Mühle ein Oberflächeneinzugsgebiet von ca. 416 Quadratkilometer, daraus ergibt sich eine Wassermenge von ca. 5,9 Kubikmeter pro Sekunde. Diese Wassermenge darf jedoch nur zu einem gewissen Anteil genutzt werden, da das Wasser dem Flußlauf nicht vollständig entnommen werden darf. Hinzu kommt, daß die Wassermenge nicht immer konstant ist. So würde in unserem Fall eine Turbine mit mittlerer Leistung durchschnittlich an mindestens einhundert Tagen unter Leistung laufen. Daneben gibt es technische Probleme beim Bau einer Turbine, da die Fallhöhe nur 1,75 Meter beträgt. Unter Fallhöhe versteht man den Abstand zwischen der Unterkante der Schleusenöffnung und dem Flußbett des Ablaufes. Ist die Fallhöhe bzw. die Wassermenge zu gering, bringt ein Generator zu wenig Leistung. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Investitionssumme in sechsstelliger Höhe für den Einbau einer Turbine in unserer Mühle wirtschaftlich unrentabel. (26)

 

 

25) Laut Auskunft des Vorsitzenden der Kleinwasserkraftwerke R. Kail,    Rittersdorf

26) Laut Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes vom 09.06.1992;

 

 

 

 

 

 

 

 

Literaturverzeichnis:

 

Decker, Francois: Regesten des Archivs der Herren von Bourscheid. 3 Bde. Koblenz Luxemburg 1989

 

Dreesen, Josef: Glashütte in Holsthum bei Bitb rg. Rheinische Kunststätten 1990

 

Enzyklopädie der Baugeschichte

 

Erpelding, Emil: Festvortrag zur Vorstellung des Buches

"Von Mühlen und Müllern des Bitburger Landes". Brecht 01.02.1992

 

Erpelding, Emil: Die Mühlen des Luxemburger Landes. Luxemburg 1981

 

Geschichtlicher Arbeitskreis Bitburg-Land: Von Mühlen und Müllern des Bitbarger Landes. Aach bei Trier 1991

 

Nauman, Werner: Familienbuch Schankweiler und Holsthum. Trier, o.D.

 

Schulchronik Holsthum: Eintragungen vom späten 19. Jahrhundert

 

Urkunden aus dem Besitz der Familie Spanier

 

 

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