Die geographische und historische
Bedeutung der Wassermühlen, am Beispiel der Mühle Spanier in Holsthum
von Jörg Spanier, Holsthum
In den Flußtälern unserer Region zeigt die große Zahl
der Mühlen welche bedeutende Rolle sie hier einst gespielt haben.
Jahrzehntelang wurden sie nicht beachtet, man ließ
sie verfallen, sie wurden abgerissen und mussten vielerorts modernen Bauten
weichen. Aber seit die Menschen auf dem Lande sich wieder mehr mit ihrer
Geschichte und Tradition beschäftigen, werden auch die Mühlen mehr beachtet und
restauriert.
Da sich seit einigen Jahrhunderten eine Mühle im
Besitz der Familie des Verfassers befindet, bietet es sich natürlich an, die
historisch-geographische Bedeutung der Mühlen an diesem Beispiel darzustellen.
Diese Aufgabe wird dadurch erleichtert, daß etliche,
bislang nicht zugängliche Dokumente, Bilder und Pläne dieser Mühle verwendet
werden können.
1. Die
Bedeutung und die technische Entwicklung der Mühlen bis zur Gegenwart
Die Einstrahlung der Sonne auf die Erde hält einen
natürlichen Wasserkreislauf in Gang. Das verdunstete Wasser fällt als Niederschlag
wieder auf die Erdoberfläche. Durch die morphologisch bedingten
Höhenunterschiede zwischen den einzelnen Landflächen und dem Meeresspiegel
tritt beim Abfließen des Wassers eine nutzbare potentielle Energie der
Wassermassen auf.
Diese Energie wurde durch Menschenhand von jeher für
Bewässerungs- und Transportzwecke verwendet. Seit der Erfindung des Wasserrades
im 3. Jahrhundert v. Chr. kann die Wasserkraft auch zum Antrieb von
Arbeitsmaschinen verschiedenster Art genutzt werden. Der erste und wichtigste
Einsatz geschah in den Wassermühlen zum Mahlen des Getreides. Diese
Errungenschaft befreite Mensch und Tier von der harten Arbeit des Körnermahlens.
Im frühen Mittelalter wurden nach großflächigen
Rodungen neue Siedlungen errichtet. Dies war notwendig geworden,, weil die
Bevölkerung ständig wuchs. Neben dem wachsenden Anbau der Grundnahrungsmittel
wie Getreide, Früchte etc., stieg auch der Bedarf an Gütern, was unter anderem
auch zur Folge hatte, daß die Wasserenergie anderweitig genutzt werden mußte.
Sie wurde nicht mehr nur zum Mahlen des Getreides, sondern auch zum Sägen,
Schleifen, Hämmern etc. eingesetzt.
Die Wassermühle war eine der ersten
weiterverarbeitenden Maschinen- betriebe unserer Geschichte. Die Aufgabe des
Müllers bestand darin, unter Nutzung der Wasserkraft, das Mahlgut zu säubern,
zu mahlen und schließlich das fertige Mehl auszusieben. Diese verschiedenen
Arbeitsgänge wurden
während der vergangenen 2.000 Jahre immer wieder
durch neue technische Entwicklungen verbessert.
Das Reinigen des Getreides begann mit dem
"Handwan" - durch Hochwerfen des Korns wurde die Spreu vom Weizen
getrennt. Später benutzte man komplizierte Reinigungsmaschinen mit Gebläse,
Schmirgel- trommeln und Waschvorrichtungen, um das Getreide zu reinigen. Die
klassische Art des Vermahlens von Getreide, zwischen zwei Steinen, wurde durch
leistungsfähigere Stahlwalzen verdrängt. Im Jahre 1502 wurde das Beutelwerk
erfunden, mit dessen Hilfe man das Mehl aus- sieben konnte. Kurze Zeit später
wurde dieses Beutelwerk durch das Zylindersieb abgelöst, schon bald verdrängten
moderne Aussonderungsmaschinen diese technischen Neuerungen.
Die Energie, die man zum Antrieb der eben erwähnten
Einrichtungen benötigte, wurde durch Wasserräder geliefert, die ebenfalls einer
ständigen technischen Verbesserung unterworfen waren,
Da die Wassermenge, die zur Verfügung stand, oft
durch Trockenperioden verringert wurden, lag das Interesse der Mühlenbetreiber
in einer möglichst effektiven Ausnutzung der verfügbaren Wasserenergie. So
wurde ein größeres Energiepotential beispielsweise durch das Aufstauen des
Wassers mit Hilfe von Stauwehren erreicht. Um ein bestmögliches Resultat zu
erzielen, wurden die Radkonstruktion und der Auftreffpunkt des Wassers auf dem
Rad den jeweiligen Gewässerbedingungen angepaßt.
Im 14. Jahrhundert wurden die bis dahin
gebräuchlichen Stock- bzw. Flügelräder und das unterschlächtige Wasserrad durch
das ober- schlächtige ersetzt, das mit wesentlich weniger Wasserenergie be-
trieben werden konnte. Zudem versuchte man, durch Abschmieren der beweglichen
Teile und geschickte Zahnradkombinationen die Reibung der Arbeitsmaschinen zu
reduzieren. Die technischen Erneuerungen wurden ständig vorangetrieben. So
führten die Entwicklungen der Pelton-, Francis- und Kaplanturbinen zu einer
fast hundertprozentigen Ausnutzung der Wasserenergie. In der Geschichte hat es
immer wieder Perioden gegeben, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung der
Mühlen hemmten. Während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) wurde eine Vielzahl
von Mühlen zerstört. Es dauerte Jahrzehnte bis die Folgen dieses großen
europäischen Krieges überwunden worden waren.
Eine Blütezeit erlebte unsere Region, die
jahrhundertlang zur luxemburgischen Provinz gehörte, unter der österreichischen
Verwaltung, Diese förderte nicht nur die Industrieansiedlungen, sondern auch
die Mühlen auf vielfältige Weise. Nun wurden neben den herkömmlichen
Getreidemühlen auch Spezialbetriebe errichtet: Loh-, Poch- und Gipsmühlen
wurden zum Zerkleinern von Eichenrinde, Erzgestein und Gips benötigt. Zum
Stampfen von Tuchen und gegerbtem Leder wurden Foll- und Walkmühlen
konstruiert; so konnten auch kleinere Industriebetriebe von der Wasserenergie
profitieren und leistungsfähiger werden.
Die Französische Revolution brachte das Ende der
Leibeigenschaft und Unfreiheit der Landbevölkerung. Durch neue Gesetze (Code
civil) waren die Leute u.a. nicht mehr an eine Mühle gebunden, sondern konnten
frei wählen, bei welchem Müller sie ihr Getreide mahlen lassen wollten. Nun
begann ein Wettbewerb um die Kunden, dem die kleineren Mühlenbetriebe nicht
standhielten. Viele mußten ihre Produktion einstellen. Durch die Abwanderung
der Metallfacharbeiter, u.a. ins Ruhrgebiet, Lothringen etc. konnten viele
Poch- und Hammermühlen nicht mehr betrieben werden.
Elektrizität, Motoren und Dampfmaschinen, die mit
Kohle und Öl betrieben wurden, übernahmen mehr und mehr die Aufgaben der
Wassermühlen. Infolge der Zerstörungen während des Zweiten Weltkrieges lernten
die Leute die Wassermühlen, die mit kostenloser Energie angetrieben wurden,
noch einmal schätzen. Der endgültige Untergang dieser ökonomischen
Einrichtungen wurde durch das Mühlengesetz von 1957 besiegelt; den strengen
Bestimmungen konnten viele Mühlenbetriebe nicht entsprechen.(1) Die Betriebsaufgabe
wurde den Mühlenbesitzern durch Zahlungen staatlicher Prämien erleichtert.
Lediglich Großbetriebe konnten weiterhin bestehen.(2)
2.Die Mühlen in Holsthum bis zum
Ende des 17 Jahrhunderts
Einen ersten Hinweis auf eine Mühle in Holsthum
findet man in den Urkunden der Herrschaft Bourscheid. 1453 wird die Existenz
eines Müllers erwähnt: "...König Klass der Müller von Holsthum..."
(3)
Folglich muß zu diesem Zeitpunkt schon eine Mühle in
Holsthum bestanden haben. Diese Urkunde ist ein Lehnsvertrag zwischen Philipp
von Burgund und Bernhard 11. von Bourscheid. Philipp von Burgund belehnt hier
den Bourscheider u.a. mit den Vogteien zu Holsthum und Schankweiler. Ein
Feuerstättenverzeichnis der
Herrschaft Bourscheid von 1541 gibt einen weiteren Hinweis auf die
Existenz einer Mühle: "...Jakob, der Müller, hat kein Eigentum...".
(4) In einem späteren Feuerstättenverzeichnis von 1552 wird eigenartigerweise
kein Müller erwähnt; allerdings weist der Herausgeber der "Regesten der
Herrschaft Bourscheid" darauf hin, daß dieses Dokument durch Insektenfraß
sehr stark beschädigt ist und manche Namen deshalb unleserlich sind. (5)
Am 25. März 1563 kam es zu einer vorläufigen
Schlichtung der Erbstreitigkeiten zwischen Dietrich und Karl von Metternich und
deren Verwandten (die v. Ahr) einerseits und Werner von Zant andererseits, die
durch Einheirat und Erbschaft in den gemeinschaftlichen Besitz der Bourscheider
Herrschaft gelangt waren ". (6)Hierbei wurde fest- gehalten, daß:
"...Holsthum, was Güter, Frondienste und Eigenleute anbelangt, in vier
gleiche Teile geteilt werden soll, was eigentlich
1) Auszug aus dem Mühlengesetz 8. 33
2) Zu den geschichtlichen und technischen Angaben
vgl. v.a.
- Geschichtlicher Arbeitskreis Bitbürg-Land: Von
Mühlen und Müllern des Bitburger Landes. Trier 1991, S. 11-32
- Erpelding, Emil: Festvortrag zur Vorstellung des
Buches "Von Mühlen und Müllern des Bitburger Landes". Brecht
01.02.1992
- Enzyklopädie zur Baugeschichte
3) Decker, F., Regesten des Archivs der Herren von Bourscheid
3 Bde. Luxemburg 1989, Reg. 164, S. 266; künftig abgekürzt: Bourscheid
a.a.O.,Beg.,S.
4) Bourscheid a.a.O.Reg.474a,8.492
5) Bourscheid
6) Bourscheid a.a.O.,8.536ff.
bereits geschehen ist. Nun aber soll es jeder Partei
freistehen einer anderen Partei das ihr durch das Los zugefallene Viertel zum
Tausch anzubieten, was dann die angesprochene Partei nicht verweigern
darf..." .(7)
Dadurch war die Teilung noch nicht beendet. Die Mühle
wurde offensichtlich bis zu einer endgültigen Entscheidung gemeinsam
bewirtschaftet. Auf eine solche Regelung deutet eine Urkunde vom 10. April 1565
hin. Werner von Zant verkaufte seinen Anteil am Hof Holsthum an seinen
Schwiegervater, allerdings nur die halbe Mühlenpacht. (8) Daraus kann man
schließen, daß die andere Hälfte der Mühlenpacht an Dietrich von Metternich zu
zahlen war.
Bis zum 11. November 1566 hatte man sich geeinigt,
denn an diesem Tag gestattete Dietrich von Metternich dem Müller Thomas, eine
Mühle auf seine Kosten zu Holsthum an der Prüm zu errichten. (9) Nach
diesem Neubau hat es in Holsthum zwei Mühlen gegeben: eine Metternichsche und
eine Zantische. Der Inhalt dieser Urkunde weist darauf hin, daß diese
"neue" Mühle an der Stelle errichtet worden ist, an der die heutige
Mühle (Besitz Spanier) steht.
Am 26, Dezember 1599 gestattete Dietrich von
Metternich, Clas Schäpgen eine weitere Mahlmühle in Holsthum zu errichten: “
... ohne Schaden für ihn und seine Erben, in dem Weiher in der Nähe seiner
Vogtei zu errichten ... er muß alle Metternichschen Untertanen zu Holsthum und
Schankweiler, die zu dieser Mühle gebannt sind, be- dienen...". (10) Also
gab es nach 1599 in Holsthum vier Mühlen, denn die Holsthumer Schöffen weisen
bei dem Jahrgeding von 1591 ausdrücklich darauf hin, daß es drei Mühlen gibt
(11). Berücksichtigt man den großen wirtschaftlichen Nutzen der Mahlmühlen für
den jeweiligen Grundherrn, spricht vieles dafür, daß die dritte Mühle (vgl.
Jahrgeding 1591) den Erben "von Ahr" gehört hat (vgl. Anmerkung 6).
Die Anzahl der Mahlmühlen deutet darauf hin, daß im
ausgehenden 16. Jahrhundert in unserer Region eine intensive Landwirtschaft mit
Getreideanbau betrieben worden ist.
2.1 Die rechtliche Stellung der
Mühlen in Holsthum
Welche Bedeutung die Vogteiinhaber den Mühlen
beimaßen, erkennt man daran, daß die Schöffen des Ortes die Mühlen vor den
Jahrgedingen (jährlicher Gerichtstag im Dorf) aufsuchten und deren Zustand
über- prüften. So kritisierten die Schöffen auf dem Holsthumer Jahrgeding von
1591 u.a., daß "... die Mühle an der Prüm tagloess (kein Dach) ... das Flußbett nicht recht ist ... die oberste Mühle keine Bereitschaft, kein
Sester und kein Maß hat... Für die Besichtigung jeder Mühle gebührt den
Schöffen ein Sester Wein; es gibt drei Mühlen...". (12)
Auch in späterer Zeit tauchten immer wieder
Beschwerden über den
7) Bourscheid, Reg.516,S.621-Pkt,2
8) Bourscheid, Reg.549,8.659ff.
9) Bourscheid, Reg.565,S.673
10) Bourscheid, Reg.818,8.902
11) Bourscheid, Reg.765,8.846
12) Bourscheid a.a.O.,Reg.765,S.846
schlechten Zustand der verschiedenen Mühlen zu
Holsthum auf. Die Müller mußten selbst dafür sorgen, daß die Mühle in
Bereitschaft blieb, was jedoch bei geringem Mahllohn und der hohen Mühlenpacht
oft sehr schwierig war.
Da die Holsthumer Mühlen Bannmühlen waren, mußten die
Hörigen der Herrschaft ihr Korn auf der jeweiligen Mühle mahlen lassen.
Wenn der Bannzwang von den Leibeigenen nicht befolgt
wurde, hatte dies die Pfändung des Mahlgutes zur Folge. "...Nelis hat auch
in der Zantischen Mühle mahlen lassen, weswegen ihm das Mehl gepfändet wurde
... .(13) Der Bannzwang garantierte dem Mühleninhaber (auch Beständer genannt)
eine feste Kundschaft, die ihn in die Lage versetzte, sein Einkommen zu
berechnen. Des weiteren waren die Leibeigenen (Hörige, Schaftleute) gezwungen,
bestimmte Frondienste an der Mühle zu leisten. Erschienen sie nicht zu
Ausbesserungsarbeiten an dem Mühlengebäude oder zum Reparieren des Stauwehres
etc., wurden beispielsweise die Molter (Mahllohn) für diese Leute verdoppelt
oder andere Strafmaßnahmen ergriffen. Doch nicht nur die Schaftleute unterlagen
strengen Bestimmungen. Die Beziehung zwischen dem Müller und den Kunden, aber
auch die Rechte und Pflichten des Müllers der Herrschaft gegenüber, waren in
den Pachtverträgen festgelegt. Dietrich von Metternich gestattete dem Müller
Thomas, auf seine eigenen Kosten eine Mühle zu Holsthum zu errichten:
"Dietrich von Metternich, Herr zu Bourscheid,
gibt bekannt, daß er in seinem Namen und in dem seiner Brüder und Schwestern
dem Müller Thomas zu Holsthum und seiner Frau Grethe gestattet, eine Mühle auf
ihre Kosten, ohne Nachteil für den Grundherrn, auf ihren zins- und
dienstpflichtigen Boden zu errichten, welch Mühle sie wie eine Vogtei besitzen
sollen samt dem Wasserlauf. Dies für eine Pachtzeit von 50 Jahren, beginnend am
nächstkommenden Stephanstag nach Weihnachten.
1. Die Pächter sollen die Mühle auf ihre Kosten
errichten mitsamt der laufenden und liegenden Einrichtung, wie Steine, Räder,
Wasserlauf, Wehre, Deiche, usw.. Deshalb sollen alle zu Holsthum und
Schankweiler wohnhaften Metternichschen Schaftleute zu dieser Mühle gebannt
sein und dort mahlen lassen. Sollte der eine oder andere heimlich oder
öffentlich auswärtig mahlen lassen, sollen Fahrzeug, Mehl und Gefäße beschlagnahmt
und dem Müller zugestellt, der Täter aber vom Grundherrn bestraft werden.
Dagegen soll der Müller jedem, der zu ihm kommt, die Frucht mahlen, egal welche
Frucht, ob der Mann arm oder reich sei, wer zuerst kommt, soll zuerst bedient
werden, auch jede Frucht rein und klein gemahlen, wie es sich gebührt. Als Lohn
soll er nur den gewöhnlichen Molterlohn haben, sonst nichts.
2. Die Pächter sollen jährlich am Stephanstag
Dietrich und seinen Geschwistern oder ihren Erben aus dem Ertrag der Mühle nach
Bourscheid auf den Metternichschen Speicher liefern: 2 Malter und 4 Sester
Roggen, Viandener Maß, samt einem Schwein
von 2 Herrengulden Wert, dazu 100 Eier und einen Bock. Sie dürfen die
Mühle weder versetzen noch verkaufen, noch verpfänden oder teilen.
13) Bourscheid, Beg.832,8.911
3. Sollten die Pächter diese Artikel nicht einhalten,
so nehmen die Grundherrn die Mühle in ihre Hände zurück und verpachten sie
weiter nach ihrem Gutdünken. Nach Ablauf der 50 Jahredürfen die Metternichschen
Erben die Mühle zurücknehmen, sollen dann aber Thomas oder seinen Erben 100
Gulden schlechter Währung, jeden Gulden zu 10 Stüber gerechnet, zahlen und ihm
oder ihnen für das Grundstück eine angemessene Entschädigung nach Schätzung des
Gerichts geben. Sollen Thomas oder seine Erben aber nach Ablauf der 50 Jahre
die Mühle behalten wollen, so genießen sie Vorrecht vor anderen Pächtern bei
der neuen Verpachtung; in diesem Falle brauchen ihnen die 100 Gulden nicht
ausbezahlt zu werden, bis zu der Zeit,
daß ihnen die Mühle gekündigt würde oder sie selbst kündigen
wollten" .(14)
Nach dem Ableben eines Mühleninhabers, wurde die
Mühle immer wieder von neuem durch einen Pachtvertrag auf den Nachfolger
übertragen. Der Inhalt dieser Verträge blieb im Laufe der Jahrhunderte, was die
Rechte und die Bestimmungen betrifft, weitgehend der Gleiche.
3. Die geschichtliche Entwicklung
der Mühle "Spanier" von Beginn des 18. Jahrhunderts bis zum Ende der
französischen Herrschaft
Wegen der lückenhaften Überlieferungen der Urkunden
des 17./18. Jahrhunderts kann man kaum etwas über das Schicksal der Holsthumer
Mühlen berichten. Lediglich die Jahreszahl 1738, die sich im Türsturz der
heutigen Mühle befindet, deutet daraufhin, daß zu diesem Zeitpunkt entweder ein
Neubau oder Umbau der Mühle stattgefunden haben muß. In den Kirchenbüchern des
Pfarrortes Schankweiler (Holsthum war zu dieser Zeit nach Schankweiler
eingepfarrt) wird für das Jahr 1715 die Geburt eines Sohnes des Willibrord
Waxweiler, Müller von Holsthum angegeben.(15) Willibrord Wamweiler ist ein
direkter Vorfahre der heutigen Mühlenbesitzer. Einer seiner Nachfahren,
Willibrord Waxweiler (1738-1791), pachtete am 20. September 1774 die Holsthumer
Mühle. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Herrschaft Holsthum nicht mehr von dem
metternichschern und den Zantern ausgeübt, sondern von Maria Theresia,
verwitwete Freifrau von Schmidtbourg, geborene Freyin von Eltz-Rodendorff, Dame
der Herrschaft Bourscheid.(16) Der Pachtvertrag mit Willibrord Waxweiler
belief sich auf acht Jahre. Am 2. März 1781 wollte Willibrord an seiner Mühle
einen Auf- bzw. Umbau vornehmen lassen. Um was es sich hierbei gehandelt hat,
ist allerdings nicht klar. Er ließ die Baukosten für sein Vorhaben von zwei
Experten notariell beglaubigen. (17)Es könnte sich hierbei um das drei Jahre
später in Auftrag gegebene neuzubauende Mühlenhaus handeln. Am 15. Februar 1786
bescheinigte der Maurer Christian Jung, daß er seinen Lohn in Höhe von 220
Reichstalern für den Bau des Mühlenhauses erhalten hat. (18)Das in Stein
gehauene Baudatum 1784 ist ebenfalls auch heute noch am Hauseingang des
Mühlengebäudes zu sehen. Einige Jahre später, am 25. März 1789, beantragte
Waxweiler eine Visite und Estimation des Backhauses und der Stallgebäude in der
Holsthumer Mühle. Es wurde festgestellt, daß das Gebäude und der Ofen wegen
Baufälligkeit kaum
14) Bourscheid, Reg.565,8.673
15) Familienbuch Schankweiler und Holsthum Trier
o.D., S. 246
16) Urkunde siehe Seite 27-32
17) Urkunde siehe Seite 34-36
18) Bourscheid, Seite 37
noch zu benutzen sind. Mit dieser Bescheinigung
wollte Waxweiler offensichtlich von der Herrschaft eine Baugenehmigung
erhalten, um das seit jeher zur Mühle gehörende Backhaus wieder
instandzusetzen. (19) Dies zeigt, wie komplex und wichtig der Betrieb einer
Mühle für die hiesige Bevölkerung war. Hier wurde nicht nur ihr Getreide
gemahlen, sondern sie kaufte dort auch ihr "tägliches Brot". Am 11.
August 1791 starb Willibrord Waxweiler. Nach seinem Tode wurde seine Witwe
Katharina Beständerin der Mühle. Der Pachtvertrag wurde am 20. September 1792
um 20 Jahre verlängert. Die Witwe Katharina, geborene Schmalen, wurde darin
jetzt die Beständerin der Mühle. Bis zum Jahre 1793 wurde die Mühlenpacht noch
teilweise in Naturalien bezahlt, wie die Urkunde vom 17. Juni 1793 beweist.
"Das die Müllerin von Holsthum vier Malter (Gewichtsmaß) Korrn vom Pacht
1791, vier Malter Korrn vom Pacht 1792 und auch ein Malter Weitzen, theils in
natura geliefert, theils durch (unleserlich)...". (20)Am 17.9.1807
übertrug Katharina ihre Beständerrechte an ihre Tochter Magdalena Waxweiler.
Die Besetzung und die Annektierung der
Luxemburgischen Provinz durch die Franzosen beendete die Feudalherrschaft. Der
Besitz des Adels, der Kirchen und Klöster wurde von 1795 an öffentlich meist-
bietend versteigert. Am 12.09.1811 konnte auch die Holsthumer Mühle von Maria
Waxweiler und ihrem Mann Jakob ersteigert werden.(21)
4. Die Situation der Holsthumer
Mühlen im 19./20. Jahrhundert
Die Zahl der Mühlen scheint sich im frühen 19.
Jahrhundert wieder auf einen Betrieb reduziert zu haben. Da diese den Bedarf an
Mehl für die Bevölkerung kaum decken konnte, errichtete ein Herr Limburg eine
weitere Mühle in Holsthum und zwar in den Gebäuden einer ehemaligen Glashütte
(Schleiferei).
Die Schleif- und Schneidbänke in dieser
Glasschleiferei wurden von einem oberschlächtigen Wasserrad angetrieben, das in
einem eigens dazu errichteten Mühlenhaus betrieben wurde. Dieses Wasserrad soll
einen Durchmesser von 7 Meter gehabt haben und damit das größte seiner Art in
der Eifel gewesen sein. (22) Dieses Mühlenhaus wurde nach der Stillegung der
Glashütte in eine Mahlmühle umgewandelt, die Schulchronik von Holsthum
berichtet hierzu: "Im Jahre 1848 wurde sie (Glashütte) von der sie
gründenden französischen Gesellschaft (Burgun, Walther und Co.) mit einem
Verluste von 80.000 Mark veräußert, um dann in die Hände eines Herrn Limburg
überzugehen. Dieser errichtete daselbst eine Mühle, welche gegenwärtig Eigentum
des Herrn Grundbesitzers Laeis ist (Eintragung von 1887)." Die Mühle blieb
längere Zeit in Betrieb, wie ein weiterer Eintrag in der Schulchronik (vom 27.
April 1897) beweist: "In der Mühle des Herrn Laeis entstand auf bisher
ungeklärte Weise Feuer. In Folge der raschen und tatkräftigen Hilfe der
Ortseingesessenen, denen eine vorzügliche Feuerwehrspritze und reichlich Wasser
zur Verfügung stand, wurde der
19) Bourscheid, Seite 38-40 20) Bourscheid, Seite 41
21) Bourscheid, Seite 42-43
22) Dreesen Josef, Glashütte in Holsthum bei Bitbürg
(Rheinische Kunststätten, Heft 353) Köln 1990, S.6
Brand rasch gelöscht, so daß der Schaden nicht
bedeutend ist." Nach mündlichen Berichten wurde diese Mühle in den frühen
zwanziger Jahren wegen finanzieller Schwierigkeiten stillgelegt.
4.1 Überblick über die bauliche
Substanz und die Aufgaben des Mühlenbetriebes
Nachdem die Holsthumer Mühle in Besitz der Familie
Waxweiler gekommen war, wurde der Betrieb schnell vergrößert. Der Mühlenbetrieb
hat schon zu Lebzeiten des Willibrord Waxweiler (1738-1791) einen so hohen
Gewinn erwirtschaftet, daß Waxweiler 1783 sein Unternehmen auf die
Branntweinherstellung ausweiten konnte: "Hiermit wird dem Wilwert
Waxweiler erlaubt, seinen Branntweins Kessels Suth ad vier Wochen
aufzubehalten, um ein Fuder Bierengestöß zu distillieren" (23).
Diese Erlaubnis zur Branntweinherstellung besteht
auch heute noch.
Nach Aussagen eines alteingesessenen Holsthumer
Bürgers errichtete der Besitzer in der Zeit zwischen 1860 bis 1870 ein
Sägewerk, das mit Wasserkraft betrieben wurde und bis heute noch erhalten ist.
Der britische Physiker und Chemiker Michael Faraday
entwickelte 1821 den ersten Dynamo. Seine Erfindung fand schnell Verbreitung,
da der elektrische Strom eine vielseitige Verwendung fand. Erst in der Zeit von
1908 bis 1910 wurde auch die Holsthumer Mühle mit einem Generator ausgestattet.
Der Gleichstrom, der hiermit gewonnen wurde, diente zur Beleuchtung des
Wohnhauses und der Wirtschaftsgebäude; später wurde auch die Kirche in Holsthum
mit Strom versorgt. Der Generator bestand auch noch, als Holsthum 1928 an das
allgemeine Stromnetz angeschlossen wurde. Bis zu dieser Zeit galt die Mühle als
beliebter Treffpunkt, um dort den Klängen des einzigen Radios in der Gegend
zuzuhören, So hatte die Einrichtung des Generators nicht nur eine technische,
sondern auch eine gesellschaftliche Funktion.
Einen Überblick der baulichen Substanz des Anwesens
liefern die Pläne, die im Jahre 1918 angefertigt wurden, um das
Wassernutzungsrecht behördlich zu sichern:
"Auf Grund des 86. Wassergesetzes vom 7. April
1913 ist dem Mühlen- und Sägewerksbesitzer Nikolaus Spanier in Holsthum, Kreis
Bitburg, das Recht sichergestellt, mit dem Wasser der Prüm seine
Wasserkraftanlage zu betreiben und den Fluß zu diesem Zwecke aufzustauen.
Die Wasserkraftanlage dient:
1. zum Betrieb einer Mahlmühle, bestehend aus 2
Mahlgängen, 1 Schrotgang und 1 Putzgang,
2. zum Betrieb eines Sägewerks, bestehend aus einem
Vertikalgatter und einer Kreissäge,
3. zum Betrieb einer Dreschmaschine,
4. zur Erzeugung elektrischer Energie zur Beleuchtung
des Wohnhauses und sämtlicher Wirtschaftsgebäude.
... Dem Verfahren sind folgende mit dieser Urkunde zu
einem Hefte
23) Urkunde siehe Seite 40
vereinigte Unterlagen zu Grunde gelegt:
1. Beschreibung zu dem Gesuch des Mühlen- und
Sägewerksbesitzers Nikolaus Spanier zu Holsthum, Kreis Bitburg, auf
Sicherstellung seines Wasserrechtes,
2. Hydrographische Berechnungen,
3. Flurbuchauszug eines Teiles der Gemarkung
Holsthum,
4, Lageplan,
5. Höhenplan der Prüm und des Mühlengrabens,
6. Talquerprofile der Prüm,
7. Desgleichen,
8. Stauanlage in der Prüm und Radkammer mit
Schleusen.
Trier, den 21. Januar
1921.
Der Bezirksausschuß
(Wasserbuchbehörde)"
Die drei Wasserräder wurden nicht nur in der Mühle
eingesetzt, sondern erleichterten darüberhinaus auch die Arbeiten in anderen
Bereichen des Betriebes. So wurde z.B. eine Obstmühle zum Einmaischen von
Äpfeln betrieben. Dieser Arbeitsgang war notwendig, um Branntwein in der zum
Betrieb gehörenden Brennerei zu erzeugen. Die in der Schmiede benötigten
Schleifsteine wurden ebenfalls mit Keilriemen angetrieben. Soweit es möglich
war, wurden hier alle notwendigen Werkzeuge hergestellt. Auch das für den
Eigenbedarf benötigte Holz konnte in der zum Sägewerk gehörenden Schreinerwerkstatt
verarbeitet werden.
Das Mehl, das nicht an die Bauern ausgeliefert wurde,
verarbeitete man im angrenzenden Backhaus zu Brot. Die hofeigene Fischerei
lieferte genügend Fische für eine abwechslungsreiche Ernährung. Neben all
diesen erwähnten Einrichtungen besaßen die Mühleninhaber auch eine große
Landwirtschaft und hielten einen beachtlichen Viehbestand. Dieser Bestand
belief sich im Jahre 1934 auf "vier Pferde, fünf Kühe, zwei Rinder, zwei
Zuchtsauen, sechs Mastschweine, drei Läuferschweine, sechs Ferkel, ca. 40
Hühner und fünf Gänse. Die zu bewirtschaftende Fläche betrug zu diesem
Zeitpunkt 34 ha". Das Anwesen der Holsthumer Mühle war somit ein Betrieb,
der einigen Leuten Arbeit bot und kaum auf äußere Unterstützung bzw.
Zulieferung angewiesen war. Alles, was zum Leben benötigt wurde, konnte selbst
produziert werden. Mit den drei, ca. 3 bis 4 PS starken Wasserrädern waren die
Mühlenbesitzer auch in der Lage, Getreide und Holz der umliegenden Bauern in
relativ kurzer Zeit zu verarbeiten. Die Tagesleistung der Mühle betrug 1,5 t.
Die folgende Tabelle verdeutlicht, welche Mengen das Mühlenwerk im Zeitraum von
1925 bis 1932 gegen Lohn vermählen bzw. getauscht hat. (24)
Die Kunden brachten ihr Getreide zur Mühle und
erhielten dafür Mehl und Kleie. Der Müller wurde nicht mehr wie früher mit
Naturalien entlohnt, sondern mit einem vorher festgelegten Geldbetrag:
"Vermahlen werden im Jahr 1140 Zentner Brotgetreide (Mahllohn eine
Reichsmark pro Zentner) und etwa 500 Zentner Schrot(Mahllohn 0,50 Beichsmark pro
Zentner)"
Im Sägewerk erfolgte eine ähnliche Entlohnung; nur
wurde hier pro Kubikmeter bezahlt. Jedoch hatte das Sägewerk nicht den
gewünschten Umsatz: "Der Umsatz im Sägewerk ist sehr gering. Nach den
Büchern
24) Urkunde vom 07.11.1933; im Besitz der Familie
Spanier
beliefen sich im Jahre 1933 die Reineinnahmen daraus
auf 429 Reichsmark". Der Kundenkreis bezog sich auf die umliegenden
Dörfer, wie eine Kundenliste aus dem Jahre 1948 beweist (s. Seite 44-45).
5 .Die Stillegung der Mühle
In den Nachkriegsjahren wurde die Situation für die
Mühlen immer schlechter. Ein Auszug aus dem Stillegungsgesuch von Nikolaus
Spanier zeigt die Gründe auf: "Erst durch die Zeiterscheinungen in den
Nachkriegsjahren ist der Umsatz wesentlich zurückgegangen. Maß- gebend hierfür
war, daß die Landwirte zum größten Teil ihr Brot nicht mehr selbst gebacken
haben, sondern das Brotgetreide bei den Bäckern gegen Brot eintauschten".
Außerdem hätte es einer Modernisierung bedurft, um konkurrenzfähig zu bleiben
und somit eine Umsatzsteigerung zu ereichen. Aus diesen Gründen sah sich
Nikolaus Spanier gezwungen, die Mühle stillzulegen. Seine Entscheidung fiel ihm
um so leichter, da der Staat eine Stillegungsprämie bezahlte. Hinzu kam, daß
die Anlage immer wieder durch Hochwasser und Eisgang stark beschädigt wurde.
Die Schäden des Jahres 1963, hervorgerufen durch starken Eisgang, zeigen
deutlich, daß deren Reparaturen mit einem erheblichen Kostenaufwarid verbunden
waren Aus diesem Grund entschloß sich Nikolaus Spanier, das Angebot des
Wasserwirtschaftsamtes, bei Erstattung der Reparaturkosten auf sein
Wassernutzungsrecht zu verzichten, anzunehmen.
Solange es der Zustand der Mühle erlaubte, wurden der
Schrotgang und das Sägewerk noch für den eigenen Bedarf genutzt. Intensiv
wurden nur noch die Landwirtschaft mit Viehzucht und die Brennerei genutzt. Als
1980 der Betreiber Klaus Spanier starb, konnte auch die Landwirtschaft nicht
mehr aufrecht erhalten werden, da die Nachkommen noch nicht alt genug waren, um
den Betrieb zu übernehmen. Die Zukünftschancen waren ohnehin nicht gut, da der
Betrieb zur Zeit der Milchkontingentierung
still lag und somit nicht in diese mit einbezogen werden konnte. Lediglich die Brennerei konnte aufrecht
erhalten werden. 1985 wurde damit begonnen, das alte Mühlenhaus zu renovieren
und restaurieren. Das Haupthaus sollte zu einer Mietwohnung umgebaut werden. Es
wird heute als Kinderheim genutzt. 1991 wurde, die ehemalige Scheune ebenfalls
zu Wohnungen umgebaut. Allerdings wurde dieses Vorhaben durch die gesetzlichen
Auflagen des Denkmalschutzes bestimmt.
Das Anwesen, das ehemals die Ausmaße eines kleinen
Industriebetriebes hatte, war nun vollkommen umstrukturiert worden. Die Mühle,
die einst eine so wichtige Rolle im Leben auf dem Lande spielte, war lange Zeit
aus dem Bewußtsein des modernen Menschen verschwunden. Um den historischen Wert
des Anwesens zu erhalten, wurde bei den Restaurierungsarbeiten sehr auf eine
fachgerechte Ausführung geachtet.
6. Schlußbemerkung
Europa verdankt den Beginn seiner industriellen
Entwicklung der weit verbreiteten Nutzung der natürlichen Energiequellen u.a.
durch Wassermühlen. Im Laufe der technischen Entwicklungen wurden diese Mühlen
durch Motoren und schließlich durch elektrischen Strom verdrängt. Heute zeigt
sich, daß die Energiequellen wie Öl, Kohle etc. als wertvolle Rohstoffe
unwiederbringlich verbraucht werden und gleichzeitig die Umwelt belasten.
Die zahlreichen Bäche und Flüsse der Eifel bergen ein
ungenutztes Potential an Energie. Während zu Beginn der Elektrizitätsversorgung
Kleinwasserkraftwerke noch eine Bedeutung spielten, haben sie diese im Zuge der
technischen Weiterentwicklung verloren. Heute produzieren sie nur noch 14,19 %
des regenerativ erzeugten Stromes
Obwohl die modernen Turbinen die Wasserenergie
annähernd hundertprozentig ausnutzen, ist die Investition des Turbineneinbaus
in eine ehemalige Mühle oft nicht rentabel, so auch der Fall Holsthumer Mühle.
Die Prüm hat auf der Höhe der Holsthumer Mühle ein
Oberflächeneinzugsgebiet von ca. 416 Quadratkilometer, daraus ergibt sich eine
Wassermenge von ca. 5,9 Kubikmeter pro Sekunde. Diese Wassermenge darf jedoch
nur zu einem gewissen Anteil genutzt werden, da das Wasser dem Flußlauf nicht
vollständig entnommen werden darf. Hinzu kommt, daß die Wassermenge nicht immer
konstant ist. So würde in unserem Fall eine Turbine mit mittlerer Leistung
durchschnittlich an mindestens einhundert Tagen unter Leistung laufen. Daneben
gibt es technische Probleme beim Bau einer Turbine, da die Fallhöhe nur 1,75
Meter beträgt. Unter Fallhöhe versteht man den Abstand zwischen der Unterkante
der Schleusenöffnung und dem Flußbett des Ablaufes. Ist die Fallhöhe bzw. die
Wassermenge zu gering, bringt ein Generator zu wenig Leistung. Unter diesen
Voraussetzungen ist eine Investitionssumme in sechsstelliger Höhe für den
Einbau einer Turbine in unserer Mühle wirtschaftlich unrentabel. (26)
25) Laut Auskunft des Vorsitzenden der
Kleinwasserkraftwerke R. Kail,
Rittersdorf
26) Laut Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes vom
09.06.1992;
Literaturverzeichnis:
Decker, Francois: Regesten des Archivs der Herren von
Bourscheid. 3 Bde. Koblenz Luxemburg 1989
Dreesen, Josef: Glashütte in Holsthum bei Bitb rg.
Rheinische Kunststätten 1990
Enzyklopädie der Baugeschichte
Erpelding, Emil: Festvortrag zur Vorstellung des
Buches
"Von Mühlen und Müllern des Bitburger
Landes". Brecht 01.02.1992
Erpelding, Emil: Die Mühlen des Luxemburger Landes.
Luxemburg 1981
Geschichtlicher Arbeitskreis Bitburg-Land: Von Mühlen
und Müllern des Bitbarger Landes. Aach bei Trier 1991
Nauman, Werner: Familienbuch Schankweiler und
Holsthum. Trier, o.D.
Schulchronik Holsthum: Eintragungen vom späten 19.
Jahrhundert
Urkunden aus dem Besitz der Familie Spanier